Unsere Leistungen für Factoringgesellschaften

Beratung. Wir helfen Ihnen bei Organisationsaufbau neuer Factoringgesellschaften und dem Herausfinden der für Sie passenden Factoringsoftware. Wir führen Ist-Analysen des Organisationsablaufs durch, ermitteln Schwachstellen und unterbreiten Vorschläge zur Optimierung des Geschäftsablaufs. Wir unterstützen die Geschäftsführung und Management in kritischen Situationen, wie Kundeninsolvenz, Betrugsvorfall und leisten Hilfe bei der Suche nach Refinanzierungslösungen.

Betrugsprävention. Betrug verursacht in der Factoringbranche erhebliche Schäden. Anforderungen an Finanzdienstleistungsinstitute zur Betrugsprävention werden erhöht. Wir stehen Ihnen bei der Identifizierung und Erfassung von Betrugsrisiken zur Seite und eruieren gemeinsam mit Ihnen Kontrollmaßnahmen und Abwehrstrategien.

Schulung. Wir bieten Mitarbeiterschulungen an, in denen wir gezielt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens eingehen. Folgende Themen werden u.a. behandelt: Definition, wirtschaftliche Bedeutung und Arten von Factoring, juristische und rechtliche Besonderheiten, Factoringvertrag, Ablauf des Factoringprozesses, Erläuterung des Buchungsverfahrens, Darstellung der Risiken, Risikomanagement im Tagesgeschäft, Darstellung von Betrugsszenarien und Betrugsprävention.

Außenprüfungen von Factoringkunden sind ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements und der Betrugsprävention. Basierend auf langjähriger Erfahrung in der Außenprüfung von Factoringkunden bieten wir Ihnen eine umfangreiche factoringspezifische Untersuchung Ihrer potentiellen und bestehenden Klienten. Folgende Prüfungshandlungen werden u.a. vorgenommen: Unternehmensdarstellung, Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen, Bankenverbindungen und -vereinbarungen, Entstehung der Forderungen, Vereinbarungen mit Abnehmern und Lieferanten, Durchführung von Veritätsprüfungen, Überprüfung der Buchhaltung, Bonitätsprüfung und Feststellung von Konzentrationsrisiken. Zudem werden Sonderprüfungen, welche auf die Bedürfnisse Ihrer Gesellschaft zugeschnitten sind, durchgeführt.

Übernahme der Innenrevision. Gemäß MaRisk (§25a KWG) muss jedes Finanzdienstleistungsinstitut über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Bei Instituten, bei denen aus Gründen der Betriebsgröße die Einrichtung einer Revisionseinheit unverhältnismäßig ist, können die Aufgaben der Internen Revision von einem Geschäftsleiter erfüllt oder ausgelagert werden (AT 4.4). Eine Auslagerung dieser Tätigkeiten führt zur Entlastung der Geschäftsleitung, welche sich auf das Tagesgeschäft und Unternehmensziele konzentrieren kann. Wir bieten Ihnen basierend auf einer Outsourcing-Vereinbarung an, diese Aufgabe zu übernehmen.